Nützliches

Reise- und Sicherheitshinweise


Autofahrer
Italiener sind im Allgemeinen flexible Autofahrer, die die Verkehrsregeln mö­glicherweise nicht immer 100% genau nehmen, aber letztlich den Verkehrs­fluss mit ihrem Verhalten eher beschleunigen als verlangsamen. Und nicht jedes Hupen ist aggressiv gemeint, es dient hauptsächlich der Signalisierung. Generell ist der italienische Verkehr durch mehr Rücksichtnahme und weniger Recht­ha­be­rei ge­kenn­zeich­net, als es man von den „tem­pe­ra­ment­vol­len" Ita­lie­nern er­war­ten würde. Mit Recht­haberei kommt man nicht weit, besonders wenn man sich über die andauernd die Fahrspur wechselnden Motor­rol­ler­fahrer ärgert.
Einkaufen
Italiener gelten als nicht sehr diszipliniert. Schlange Stehen wie in Groß­bri­tan­nien ist hier völlig unüblich (außer an den Kassen der Super­märkte). Um den­noch beim Einkaufen die Ellbogenmentalität etwas zurückzudrängen, hat man in Italien zu einem Kniff gegriffen: In vielen Lebensmittelläden und an den Theken der Supermärkte findet man eine Vor­rich­tung, wo der Kunde eine Num­mer zie­hen muss, die dann, wenn er an der Reihe sind, aufgerufen wird. Was bei uns nur auf dem Amt gilt, gilt in Italien auch im Lebensmittelladen: Vorher Nummer ziehen!

Gebauchsanweisung für Italien talien, Italia: Straßen- und Freizeitkarte mit Touristischen Straßen, Highlights der Region und digitalem Ortsregister. 1:750 000 Überleben in Italien
Gebrauchs­an­wei­sun­gen für Italien Italien: Straßen- und Frei­zeit­kar­te mit Tou­ris­ti­schen Stra­ßen, High­lights der Re­gion und di­gi­ta­lem Ortsregister. Überleben in Italien

Erdbeben
Am 20. Mai 2012 wurde der ganze Nordosten Italiens von einem schweren Erdbeben erschüttert. Hier einige Hinweise, was Sie für Ihren Schutz be­ach­ten sollten (Hinweise des Österreichischen Bundesministerium für Inneres).
Sollten Sie im Hotelzimmer ein Erdbeben verspüren, dann legen Sie sich ne­ben Ihr Bett. Das schützt Sie vor dem Herabfallen der Decke. Laufen Sie nicht aus dem Haus. Stiegenhäuser und Lifte sind die töd­lichsten Fallen. Suchen Sie einen Platz auf, der Schutz vor herabfallenden Gegenständen und split­tern­dem Glas bietet, z.B. unter einem Tisch, in der Nähe von In­nen­wänden, unter einer Tür oder unter Betontreppen. Suchen Sie auch Schutz vor Fenstern. Diese können zerspringen und die Glassplitter könnten Sie verletzen, daher wenden Sie Ihr Gesicht von den Fenstern ab. Dies gilt auch im Freien. Gehen Sie dann von der Gebäude Fassade wenn möglich 5-19 Meter weg, damit Sie nicht von herabfallenden Fassadenteilen und Glas verletzt werden.
Geld
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist zwar unbeschränkt, aber die Mitnahme eines Bar­geld­be­tra­ges ab 10.000 Euro nach und aus Italien ist de­klarationspflichtig.
Seit Dezember 2011 ist es in Italien Personen mit EU-Staatsbürgerschaft ver­boten, Beträge von 1.000 und mehr Euro in Bargeld zu bezahlen. Erlaubt sind dagegen Banko­mat­kar­ten, Kreditkarten, nicht über­tragbare Schecks, Bank­überweisungen.
Reisende sollten sich bei Einkäufen, Res­tau­rant­be­su­chen etc. immer eine so­genannte „ricevuta fiscale“ (Rechnung/Kassenbon) geben lassen und be­hal­ten, weil die italienische Finanz­po­li­zei (Guardia di Fi­nan­za) ermächtigt ist, die­se umgehend zu kontrollieren. Ohne Rechnung droht auf jeden Fall eine Stra­fe. Diese kann von 20 Euro bis hin zu einer Anzeige reichen. Die Finanzpolizei kontrolliert regelmäßig, nicht zuletzt wegen der leeren Staatskassen.
Krankeitsfall
Krankenversicherte aus der EU und der Schweiz haben während ihres vo­rü­ber­ge­henden Aufenthalts in Italien Anspruch auf Sachleistungen der Kran­ken­versicherung. Grundlage hierfür ist die Eu­ro­pä­ische Kran­ken­ver­si­che­rungs­karte (tessera europea di as­si­cu­ra­zio­ne malattia), EHIC. Diese Karte wird von Ihrer Kran­ken­kasse ausgestellt. Der Umfang des Leistungs­an­spruchs entspricht dem eines in Italien gesetzlich Kran­ken­ver­sicher­ten, bei dem auch eine Kostenbeteiligung (ticket) vor­ge­sehen ist (ab 10 Euro).
Sollten Sie die Europäische Kranken­ver­si­cher­ungs­kar­te vergessen oder ver­lo­ren haben, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse eine provi­so­ri­sche Er­satz­be­schei­ni­gung (certificato sostitutivo provvisorio) zu verlangen. Diese kann Ihnen auch direkt an den Ferienort gesandt oder gefaxt wer­den.
Als Inhaber der EHIC können Sie sich grundsätzlich an jeden Allgemeinarzt (medico di base) oder Kin­derarzt (pediatra) des nationalen Gesund­heits­diens­tes (Servizio Sanitario Nazionale, S.S.N.) wenden. Die zahn­ärzt­li­che Be­hand­lung wird von der ita­lie­nischen Krankenversicherung in der Regel nicht über­nommen.
In vielen Touristenregionen funktionieren während der Hochsaison ärztliche Not­falldienste speziell für Touristen (guardia medica turistica). Im Notfall kann, neben der 112, auch die Telefonnummer 118 angerufen werden, oder man wendet sich direkt an die Notaufnahme eines Krankenhauses.
Kriminalität
Erklär mir Italien!: Wie kann man ein Land lieben, das einen zur Verzweiflung treibt?
Erklär mir Ita­lien!: Wie kann man ein Land lie­ben, das ei­nen zur Ver­zweif­lung treibt?
Die Machenschaften der or­ga­nisierten Kriminalität, also von 'Ndrangheta, Ca­morra, und Mafia spielen sich hauptsächlich in­ner­halb der Mafia-Clans ab und meistens auch abseits der Tou­ris­ten­ge­genden, in den Ar­men­vier­teln, in die die Touristen kaum ei­nen Fuß set­zen. Auf die fremden Besucher hat es niemand direkt abgesehen. Schließlich sind sie aus Sicht der Bosse ein Wirt­schafts­zweig, der blühen soll. Die italienischen Städte sind für den Reisenden somit kaum un­si­cherer als die des restlichen Europas. Anders sieht es bei der Klein­kri­mi­nalität aus, aber auch hier sind die Zahlen mit denen der an­de­ren euro­päischen Länder durchaus vergleichbar.
Öfter als der Diebstahl eines Autos, werden dessen In­halte entwendet. Man sollte also keine Wertsachen im Auto lassen und darauf achten, dass das Auto sichtbar leer erscheint. In Italien haben Pkws sehr oft herausnehmbare Auto­ra­dios, die bei Abwesenheit in den Kofferraum gelegt oder mitgenommen werden.
Besonders aufpassen sollte man in den großen Touristenzentren, auf Flug­hä­fen und Bahnhöfen. Man sollte das Handgepäck niemals aus den Augen ver­lie­ren, nur wenig Bargeld bei sich haben, gar nicht zu reden von wertvollen Uhren und Schmuck­sachen. Von wichtigen Dokumenten sollte man Foto­ko­pien haben. Wertgegenstände sollten keineswegs im Auto zurückgelassen werden. Achtung (besonders im Süden) an den Ampeln. Die Autotüren sollten mittels Zentralverriegelung versperrt und die Fenster ge­schlossen sein. Sonst riskiert man einen schnellen Zugriff auf die Handtasche auf dem Rücksitz.
Nicht selten gibt es Fälle von Trickbetrug, bei denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne) und dann von Komplizen be­stohlen werden. Zum Thema Sicherheit siehe auch "Lo scippo".
Markenpiraterie
In der italienischen Gesetzgebung sind hohe Geld­stra­fen für den Erwerb von gefälschter Mar­ken­wa­re vor­ge­se­hen. Ita­lien­rei­sende sollten deshalb darauf achten, keine gefälschten Mar­ken­ar­tikel (wie Hand­taschen, Uhren, Sonnen­bril­len etc.) von Stra­ßen- oder Strandverkäufern zu kaufen.
Medizinische Hinweise
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impf­ka­len­der des Robert-Koch-In­stituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise ggf. ver­voll­stän­digt werden. Ein Impfschutz gegen He­pa­titis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
Meeresströmungen & Wellengang
Das Meer: Wasser, Eis und Klima
Das Meer: Was­ser, Eis und Klima
An den meisten Stränden wird eine "bandierina rossa" (ein rotes Fähnchen) ge­hisst, wenn das Meer an diesem Tag zum Baden nicht geeignet ist. Die rote Flagge be­deutet: "zurzeit zu gefährlich". Man sollte die­ses Warn­signal strikt be­folgen. Das Meer mag manch­mal noch so harmlos aussehen, man sollte aber be­den­ken, dass Un­ter­was­ser­strö­mun­gen sehr schnell gefähr­lich wer­den können, wenn sie die Ba­dende aufs offene Meer ab­trei­ben oder auf spitze Felsen spülen.
Mitnehmen von Haustieren
Das Mitnehmen von Hunden, Katzen und Frett­chen, die jünger als drei Mo­na­te sind, ist so lange un­ter­sagt, bis das italieni­sche Gesundheitsministe­rium eine Ent­schei­dung trifft, mit der die Verbringung von Tieren unter drei Monaten erlaubt wird.
Hunde-Pflichten
Seit dem 1. April 2009 gilt eine Regie­rungs­ver­ord­nung, nach der Hun­de­be­sit­zer auf dem Weg nach Italien eine Hundeleine mitführen müssen. Wenn man durch Städte oder Parkanlagen geht, sollte diese auch verwendet wer­den. Der Mailänder „Cor­riere della Sera" berichtete, dass die Leine nicht länger als eineinhalb Meter sein darf, wobei aus­zieh­ba­re Leinen sich nach dieser Distanz einrasten lassen müssen. Um die Verschmutzung der Geh­stei­ge zu ver­mei­den, ist auch die Beseitigung des Hundekots gesetzlich vorgeschrieben. Siehe dazu auch die Informationen auf meinem Italien-Blog.
Mitnehmen von gefährlichen Hunden
Um Hundeangriffe zu vermeiden, bzw. zu verringern, ist auch das Mitführen eines Maulkorbs Pflicht, obwohl es keine generelle Maulkorbpflicht gibt. Bei einem Zwischenfall trägt der Hundehalter aber die volle Verantwortung. Die „schwarze Liste“ für ge­fähr­liche Hunde (Kampfhunde) wurde abgeschafft. Dafür wurde ein gesondertes Register von Hunden eingeführt, die durch ihr aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitz strengen Ein­schrän­kun­gen unterliegt. Zu beachten ist, dass neben der persönlichen Ver­ant­wor­tung in Italien der Abschluss einer Haft­pflichtversicherung pflicht ist.
Quallen
Quallen: Von der Faszination einer verkannten Lebensform
Quallen: Von der Fas­zina­tion ei­ner ver­kann­ten Le­bensform
Im Sommer 2008 gab es eine Quallenplage, jedoch gibt es selten Badeverbote, weil die giftigen Meerestiere meistens weit genug von der Küste entfernt sind, aber vereinzelt können sie auch in Ufernähe auf­treten. Bei Kontakt mit Quallen sollte man so schnell wie möglich aus dem Wasser gehen. Die ungeplatzten Nes­selkapseln auf der Haut sollten weder mit der bloßen Hand entfernt noch mit Süßwasser oder Alkohol abgespült werden. Ein weiteres Platzen der Kapseln kann mit Essig verhindert werden. Dann die Quallen mit trockenem Sand bedecken und anschließend die Tentakel mit ei­ner Scheckkarte oder einem stumpfen Messer vorsichtig abschaben. Empfind­liche Men­schen sollten nach einer Quallenverbrennung ein Anti­his­ta­mi­ni­kum auftragen. Bei größeren Ver­bren­nun­gen sollte unbedingt einen Arzt aufge­sucht werden.
Rauchverbot
Das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen wurde auch auf alle italie­ni­schen Züge erweitert.  Seit dem 01. Januar 2005 ist das Rauchen auch in Ge­schäf­ten, Restaurants, Bars und Diskotheken verboten. Siehe dazu.
Reisepass/Visum
Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schen­gener Abkommens. Die folgenden Be­stim­mun­gen gelten auch für San Marino und den Vatikan.
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der übrigen EU- Länder und der Schweiz können mit einem gültigen (oder mit einem seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen) Personalausweis oder Reisepass einreisen. Dasselbe gilt auch für Bürger aus Kroatien, Liechtenstein, Monaco und San Marino. Bei allen anderen Na­tio­nalitäten muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Skipisten
Seit 2005 gilt auf italienischen Skipisten Helmpflicht für Minderjährige unter 14 Jahren. Im Un­ter­las­sungs­fall droht dem Verantwort­li­chen eine Geldstrafe und Min­der­jäh­rige ohne Helm kön­nen von der Be­nut­zung von Liften aus­ge­schlos­sen werden.
Streiks
Schlagzeilen wie: „Streiks in Italien legen Verkehr lahm“ oder „Tank­stel­len­streik in Italien angekündigt“ sind Horrormeldungen für alle Italienreisende! Leider kann man nicht viel dagegen unternehmen, außer die Reisepläne etwas zu modifizieren. Dazu müsste man aber die nötige Informationen über die Ar­beits­niederlegungen bekommen. Dazu eine wirklich heiße Empfehlung, die Webseite Streikradar.de.
Stromstecker
Der Eurostecker nach CEE 7/16 (z.B. beim Handy-Ladegerät) ist eine schuko-kompatible Ste­cker­variante ohne Schutzkontakt. Hier sind die Stromkontakte im gleichen Abstand, aber dünner. Durch die dünneren Kontakte passt dieser Stecker auch in die alten italienischen Steckdosen. In Italien braucht man aber meistens einen Adapter für Schukostecker (wie üblicherweise bei Toas­ter, Föhn, Was­serkocher, etc. vorhanden). Teilweise verlangen die italie­ni­schen Steckdosen einen drei-pinnigen Stecker (alle drei in einer Reihe, der mittlere ist "Erde").
Telefonieren
Die Landesvorwahl ist 0039. Danach folgt die Ortsvorwahl, dann kommt die Teilnehmernummer. Die Ortsvorwahl beginnt mit der 0 (das ist nichts Neues). Aber Achtung: Diese Null muss immer mitgewählt werden, sowohl wenn man im Land ist (also ohne Landesvorwahl) als auch wenn man vom Ausland an­ruft. Wenn man beispielsweise von irgendwo in Italien in Genua an­ruft, dann wählt man 010-xxxxxx. Wenn man vom Ausland anruft, dann wählt man 0030-010-xxxxxx. Die Null verschwindet also nicht.
Booking.com
Nützliche Telefonnummern
112 ist die kostenlose Notrufnummer der „Cara­bi­nieri“. Der Service ist in mehreren Sprachen verfügbar.
113 ist die kostenlose Notrufnummer der ita­lie­ni­schen Polizei für Meldungen bezüglich Diebstahl, Raub, Überfall, Schlä­gerei, etc.
115 ist die kostenlose Notrufnummer der Feuerwehr.
117 ist die kostenlose Notrufnummer der Finanz­po­lizei. Sinnvoll, wenn man z.B. keinen Steuerbeleg bekommen hat oder Meldungen über andere Be­rei­che machen möchte, wie Drogen­han­del, Pro­dukt­piraterie, Geldfälschung oder Zollbetrug.
118 ist die kostenlose Rufnummer des Ret­tungs­dienstes.
1515 ist die kostenlose Notrufnummer des staat­lichen Forstdienstes, bei dem man bei­spiels­wei­se Wald­brände melden kann.
1518 bietet zuverlässige Informationen zur Ver­kehrs- und Straßenlage in
ganz Italien.
1530. Die Küstenwache regelt und ko­or­di­niert die Schifffahrt, überwacht die ordentliche Abwicklung des Hafenbetriebs und garantiert die Seesicherheit.
803116 ist eine nur in Italien aktive, kos­tenlose Rufnummer des ita­lie­ni­schen Automobilclubs ACI. Dort kann man beispielsweise Pannenhilfe anfordern.
WC-Benutzung in Autobahnraststätten
Seit dem 1. Januar 2009 hat die „Autostrade per l'Italia S.p.A.“, die Ver­wal­tungs­gesellschaft der italienischen Autobahnen, den Pächtern der Auto­bahn­rast­stät­ten entschieden verboten, im Toi­let­ten­be­reich die sogenannten „piat­tini di cortesia“ (Höflichkeitstellerchen), eine un­miss­ver­ständ­li­che Auf­for­de­rung zum Trinkgeld ge­ben, aufzustellen. Pächter riskieren, wenn sie sich nicht da­ran Halten, die Kündigung ihres Vertrages. Eine Toilettenfrau, die in einer „area di servizio“ der Bren­ner­au­to­bahn ein Trinkgeld angenommen hatte, wurde gekündigt.
WC-Benutzung in Gaststätten
Es herrscht (in Italien) die Überzeugung, dass ein Gaststätten- oder Bar­be­treiber die Toilette seines Lokals nicht nur seinen Kunden, sondern auch Nichtkunden zur Ver­fügung stellen muss.
Um es klarzustellen: Das Gesetz schreibt nur vor, dass in den öf­fent­lichen Räum­lichkeiten eine Toilette zur Verfügung stehen muss. Ein Bewirtungsbetrieb muss also über ein standardmäßiges und funktionsfähiges Badezimmer verfügen, andernfalls kann eine Sanktion verhängt werden. Der Besitzer der Bar oder des Restaurants ist jedoch nicht verpflichtet, Zugang zu allen Per­so­nen zu gewähren.

Tatsächlich gibt es aber in zahl­reichen Gemeinden Verordnungen – die ver­ständ­li­cher­weise von den Betreibern nicht gerne gesehen werden –, laut denen auch Nichtkunden die Toilette zur Ver­fügung stehen muss. Gerade in den bekannten Tou­ris­ten­orten ist es nicht selten, dass ganze Busladungen dieses Recht in Anspruch nehmen, ohne etwas zu konsumieren. Es ist nicht lange her, dass eine Poli­zeistreife in Bari (Apu­lien) dem Betreiber des „Caffè Ragno“ ein Bußgeld von 100 Euro auf­brummte, weil er ein Schild ausgestellt hatte, demnach „die Toilette nur den Gästen zur Verfügung stehe„.

Solche Verordnungen zur „freien Toilettennutzung" gibt es in zahl­rei­chen Ge­mein­den, z.B. in Rom. Aber immer mehr Gaststättenbetreiber wehren sich da­gegen. In Florenz (Toskana) gab jetzt das regionale Verwal­tungs­ge­richt dem FIPE (Italie­ni­schen Ver­band der Gast­stät­ten­be­trei­ber) Recht. Laut die­sem Urteil ist die Benutzung der Toiletten in einem öffentlichen Lokal eine „private“ Dienstleistung, die aus­schließ­lich den Kunden des Lokals gewährt werden muss. Weitere Gemeinden folg­ten.
In Widerspruch zu manchen individuellen Gemeinde-Ver­ord­nun­gen sieht außerdem ein neues Re­gio­nal­gesetz der Region Latium die Bezahlung von Toiletten an öf­fent­lichen Orten vor. Allerdings: „Wenn die Toilettebenutzung für Nicht-Kunden kos­ten­pflichtig ist, muss deren Preis durch Anbringen eines geeigneten Schildes bekannt gemacht werden“.
Dem Touristen ist zu empfehlen, nicht auf sein „Recht" – falls überhaupt vor­handen – zu bestehen und vor dem Gang zum WC zumindest ein Glas Mi­ne­ral­wasser an der Bar zu bestellen.
Verbote
In den letzten Jahren hat sich an der "lässigen" und "to­le­ranten" Art der Ita­lie­ner etwas geändert, zu­mindest auf behördlicher Seite. Durch eine stei­gen­de Zahl von "örtlichen Anord­nun­gen" ist ein Berg von Verboten ent­standen. Siehe dazu „Republik der Verbote“.
Wildes Campen
Rechtliche Lage: Auf gekennzeichneten Parkplätzen darf man mit dem Wohn­mobil oder Auto eine Nacht lang stehen. Dies dient der Erholung und der Wie­der­her­stellung der Fahrtüchtigkeit. Aber Achtung: Leider ist es in Italien – vor allem in den Städten – nicht selten, dass in Wohn­mo­bile einge­bro­chen wird.
Wildcampen ist in Italien verboten. Dieses Ver­bot wird vor allem in der Nähe der Küste sowie in touristischen Gebieten strikt durch­gesetzt. Es dro­hen hohe Bußgelder. Das Campen im Freien auf Pri­vat­grundstücken ist mit Erlaubnis des Besitzers möglich. Es empfiehlt sich also, bei den Grund­stücks­ei­gen­tümern anzufragen, ob sie etwas dagegen hätten, wenn man eine Nacht auf deren Grundstück nächtigt. Italiener sind freundlich und es kann durchaus geschehen, dass man von ihnen auf ein Glas Wein ein­geladen wird. Ent­spre­chend sollte man sich revanchieren.
Komfortabler sind sowieso die Campingplätze. Anschlussmöglichkeiten sind dort immer vorhanden, wie auch sanitäre Anlagen und Spielmöglichkeiten für die Kleinen. Für jene, die gerne etwas exklusiver campieren, gibt es Anlagen, die mehr bieten als nur den Platz für das Wohnmobil. Man reist zwar mit dem eigenen Wohnmobil (bzw. Wohnwagen) an, kann aber modernste Sanitär­an­lagen nutzen, die eher an Wellness-Anlagen erinnern als an Sammel­dus­chen. Solche Anlagen sind immer mehr im Kommen. Um eine zu nennen, kann bei­spielsweise Camping in Südtirol empfohlen werden. Dort kann man Premium-Camping buchen.
 
 
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Italien: Straßen- und Frei­zeit­kar­te mit Tou­ris­ti­schen Stra­ßen und High­lights der Re­gion
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