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Autofahrer |
Italiener sind im Allgemeinen flexible Autofahrer, die die Verkehrsregeln möglicherweise nicht immer 100% genau nehmen, aber letztlich den Verkehrsfluss mit ihrem Verhalten eher beschleunigen als verlangsamen. Und nicht jedes Hupen ist aggressiv gemeint, es dient hauptsächlich der Signalisierung. Generell ist der italienische Verkehr durch mehr Rücksichtnahme und weniger Rechthaberei gekennzeichnet, als es man von den „temperamentvollen" Italienern erwarten würde. Mit Rechthaberei kommt man nicht weit, besonders wenn man sich über die andauernd die Fahrspur wechselnden Motorrollerfahrer ärgert. |
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Einkaufen |
Italiener gelten als nicht sehr diszipliniert. Schlange Stehen wie in Großbritannien ist hier völlig unüblich (außer an den Kassen der Supermärkte). Um dennoch beim Einkaufen die Ellbogenmentalität etwas zurückzudrängen, hat man in Italien zu einem Kniff gegriffen: In vielen Lebensmittelläden und an den Theken der Supermärkte findet man eine Vorrichtung, wo der Kunde eine Nummer ziehen muss, die dann, wenn er an der Reihe sind, aufgerufen wird. Was bei uns nur auf dem Amt gilt, gilt in Italien auch im Lebensmittelladen: Vorher Nummer ziehen! |
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Gebrauchsanweisungen für Italien |
Italien: Straßen- und Freizeitkarte mit Touristischen Straßen, Highlights der Region und digitalem Ortsregister. |
Überleben in Italien |
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Erdbeben |
Am 20. Mai 2012 wurde der ganze Nordosten Italiens von einem schweren Erdbeben erschüttert. Hier einige Hinweise, was Sie für Ihren Schutz beachten sollten (Hinweise des Österreichischen Bundesministerium für Inneres). |
Sollten Sie im Hotelzimmer ein Erdbeben verspüren, dann legen Sie sich neben Ihr Bett. Das schützt Sie vor dem Herabfallen der Decke. Laufen Sie nicht aus dem Haus. Stiegenhäuser und Lifte sind die tödlichsten Fallen. Suchen Sie einen Platz auf, der Schutz vor herabfallenden Gegenständen und splitterndem Glas bietet, z.B. unter einem Tisch, in der Nähe von Innenwänden, unter einer Tür oder unter Betontreppen. Suchen Sie auch Schutz vor Fenstern. Diese können zerspringen und die Glassplitter könnten Sie verletzen, daher wenden Sie Ihr Gesicht von den Fenstern ab. Dies gilt auch im Freien. Gehen Sie dann von der Gebäude Fassade wenn möglich 5-19 Meter weg, damit Sie nicht von herabfallenden Fassadenteilen und Glas verletzt werden. |
Geld |
Die Einfuhr von Landes- und Fremdwährung ist zwar unbeschränkt, aber die Mitnahme eines Bargeldbetrages ab 10.000 Euro nach und aus Italien ist deklarationspflichtig. |
Seit Dezember 2011 ist es in Italien Personen mit EU-Staatsbürgerschaft verboten, Beträge von 1.000 und mehr Euro in Bargeld zu bezahlen. Erlaubt sind dagegen Bankomatkarten, Kreditkarten, nicht übertragbare Schecks, Banküberweisungen. |
Reisende sollten sich bei Einkäufen, Restaurantbesuchen etc. immer eine sogenannte „ricevuta fiscale“ (Rechnung/Kassenbon) geben lassen und behalten, weil die italienische Finanzpolizei (Guardia di Finanza) ermächtigt ist, diese umgehend zu kontrollieren. Ohne Rechnung droht auf jeden Fall eine Strafe. Diese kann von 20 Euro bis hin zu einer Anzeige reichen. Die Finanzpolizei kontrolliert regelmäßig, nicht zuletzt wegen der leeren Staatskassen. |
Krankeitsfall |
Krankenversicherte aus der EU und der Schweiz haben
während ihres vorübergehenden Aufenthalts in Italien Anspruch auf Sachleistungen
der Krankenversicherung. Grundlage hierfür ist die Europäische
Krankenversicherungskarte (tessera europea di assicurazione malattia), EHIC. Diese
Karte wird von Ihrer Krankenkasse ausgestellt. Der Umfang des
Leistungsanspruchs entspricht dem eines in Italien gesetzlich Krankenversicherten, bei dem auch eine Kostenbeteiligung (ticket) vorgesehen ist (ab 10 Euro). |
Sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte vergessen oder verloren haben, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrer Krankenkasse eine provisorische Ersatzbescheinigung (certificato sostitutivo provvisorio) zu verlangen. Diese kann Ihnen auch direkt an den Ferienort gesandt oder gefaxt werden. |
Als Inhaber der EHIC können Sie sich grundsätzlich an jeden Allgemeinarzt (medico di base) oder Kinderarzt (pediatra) des nationalen Gesundheitsdienstes (Servizio Sanitario Nazionale, S.S.N.) wenden. Die zahnärztliche Behandlung wird von der italienischen Krankenversicherung in der Regel nicht übernommen. |
In vielen Touristenregionen funktionieren während der Hochsaison ärztliche Notfalldienste speziell für Touristen (guardia medica turistica).
Im Notfall kann, neben der 112, auch die Telefonnummer 118 angerufen werden, oder man wendet sich direkt an die Notaufnahme eines Krankenhauses. |
Kriminalität |
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Erklär mir Italien!: Wie kann man ein Land lieben, das einen zur Verzweiflung treibt? |
Die Machenschaften der organisierten Kriminalität, also von 'Ndrangheta, Camorra, und Mafia spielen sich hauptsächlich innerhalb der Mafia-Clans ab und meistens auch abseits der Touristengegenden, in den Armenvierteln, in die die Touristen kaum einen Fuß setzen. Auf die fremden Besucher hat es niemand direkt abgesehen. Schließlich sind sie aus Sicht der Bosse ein Wirtschaftszweig, der blühen soll. Die italienischen Städte sind für den Reisenden somit kaum unsicherer als die des restlichen Europas. Anders sieht es bei der Kleinkriminalität aus, aber auch hier sind die Zahlen mit denen der anderen europäischen Länder durchaus vergleichbar. |
Öfter als der Diebstahl eines Autos, werden dessen Inhalte entwendet. Man sollte also keine Wertsachen im Auto lassen und darauf achten, dass das Auto sichtbar leer erscheint. In Italien haben Pkws sehr oft herausnehmbare Autoradios, die bei Abwesenheit in den Kofferraum gelegt oder mitgenommen werden. |
Besonders aufpassen sollte man in den großen Touristenzentren, auf Flughäfen und Bahnhöfen. Man sollte das Handgepäck niemals aus den Augen verlieren, nur wenig Bargeld bei sich haben, gar nicht zu reden von wertvollen Uhren und Schmucksachen. Von wichtigen Dokumenten sollte man Fotokopien haben. Wertgegenstände sollten keineswegs im Auto zurückgelassen werden. Achtung (besonders im Süden) an den Ampeln. Die Autotüren sollten mittels Zentralverriegelung versperrt und die Fenster geschlossen sein. Sonst riskiert man einen schnellen Zugriff auf die Handtasche auf dem Rücksitz. |
Nicht selten gibt es Fälle von Trickbetrug, bei denen Touristen abgelenkt (z.B. durch Hinweis auf eine angebliche Reifenpanne) und dann von Komplizen bestohlen werden. Zum Thema Sicherheit siehe auch "Lo scippo". |
Markenpiraterie |
In der italienischen Gesetzgebung sind hohe Geldstrafen für den Erwerb von gefälschter Markenware vorgesehen. Italienreisende sollten deshalb darauf achten, keine gefälschten Markenartikel (wie Handtaschen, Uhren, Sonnenbrillen etc.) von Straßen- oder Strandverkäufern zu kaufen. |
Medizinische Hinweise |
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise ggf. vervollständigt werden. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen. |
Meeresströmungen & Wellengang |
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Das Meer: Wasser, Eis und Klima |
An den meisten Stränden wird eine "bandierina rossa" (ein rotes Fähnchen) gehisst, wenn das Meer an diesem Tag zum Baden nicht geeignet ist. Die rote Flagge bedeutet: "zurzeit zu gefährlich". Man sollte dieses Warnsignal strikt befolgen. Das Meer mag manchmal noch so harmlos aussehen, man sollte aber bedenken, dass Unterwasserströmungen sehr schnell gefährlich werden können, wenn sie die Badende aufs offene Meer abtreiben oder auf spitze Felsen spülen. |
Mitnehmen von Haustieren |
Das Mitnehmen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als drei Monate sind, ist so lange untersagt, bis das italienische Gesundheitsministerium eine Entscheidung trifft, mit der die Verbringung von Tieren unter drei Monaten erlaubt wird. |
Hunde-Pflichten |
Seit dem 1. April 2009 gilt eine Regierungsverordnung, nach der Hundebesitzer auf dem Weg nach Italien eine Hundeleine mitführen müssen. Wenn man durch Städte oder Parkanlagen geht, sollte diese auch verwendet werden. Der Mailänder „Corriere della Sera" berichtete, dass die Leine nicht länger als eineinhalb Meter sein darf, wobei ausziehbare Leinen sich nach dieser Distanz einrasten lassen müssen. Um die Verschmutzung der Gehsteige zu vermeiden, ist auch die Beseitigung des Hundekots gesetzlich vorgeschrieben. Siehe dazu auch die Informationen auf meinem Italien-Blog. |
Mitnehmen von gefährlichen Hunden |
Um Hundeangriffe zu vermeiden, bzw. zu verringern, ist auch das Mitführen eines Maulkorbs Pflicht, obwohl es keine generelle Maulkorbpflicht gibt. Bei einem Zwischenfall trägt der Hundehalter aber die volle Verantwortung.
Die „schwarze Liste“ für gefährliche Hunde (Kampfhunde) wurde abgeschafft. Dafür wurde ein gesondertes Register von Hunden eingeführt, die durch ihr aggressives Verhalten aufgefallen sind und deren Besitz strengen Einschränkungen unterliegt. Zu beachten ist, dass neben der persönlichen Verantwortung in Italien der Abschluss einer Haftpflichtversicherung pflicht ist. |
Quallen |
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Quallen: Von der Faszination einer verkannten Lebensform |
Im Sommer 2008 gab es eine Quallenplage, jedoch gibt es selten Badeverbote, weil die giftigen Meerestiere meistens weit genug von der Küste entfernt sind, aber vereinzelt können sie auch in Ufernähe auftreten. Bei Kontakt mit Quallen sollte man so schnell wie möglich aus dem Wasser gehen. Die ungeplatzten Nesselkapseln auf der Haut sollten weder mit der bloßen Hand entfernt noch mit Süßwasser oder Alkohol abgespült werden. Ein weiteres Platzen der Kapseln kann mit Essig verhindert werden. Dann die Quallen mit trockenem Sand bedecken und anschließend die Tentakel mit einer Scheckkarte oder einem stumpfen Messer vorsichtig abschaben. Empfindliche Menschen sollten nach einer Quallenverbrennung ein Antihistaminikum auftragen. Bei größeren Verbrennungen sollte unbedingt einen Arzt aufgesucht werden. |
Rauchverbot |
Das Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen wurde auch auf alle italienischen Züge erweitert. Seit dem 01. Januar 2005 ist das Rauchen auch in Geschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken verboten. Siehe dazu. |
Reisepass/Visum |
Italien ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens. Die folgenden Bestimmungen gelten auch für San Marino und den Vatikan. |
Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs, der übrigen EU- Länder und der Schweiz können mit einem gültigen (oder mit einem seit höchstens einem Jahr ungültig gewordenen) Personalausweis oder Reisepass einreisen. Dasselbe gilt auch für Bürger aus Kroatien, Liechtenstein, Monaco und San Marino. Bei allen anderen Nationalitäten muss der Reisepass noch mindestens 3 Monate gültig sein. |
Skipisten |
Seit 2005 gilt auf italienischen Skipisten Helmpflicht für Minderjährige unter 14 Jahren. Im Unterlassungsfall droht dem Verantwortlichen eine Geldstrafe und Minderjährige ohne Helm können von der Benutzung von Liften ausgeschlossen werden. |
Streiks |
Schlagzeilen wie: „Streiks in Italien legen Verkehr lahm“ oder „Tankstellenstreik in Italien angekündigt“ sind Horrormeldungen für alle Italienreisende! Leider kann man nicht viel dagegen unternehmen, außer die Reisepläne etwas zu modifizieren. Dazu müsste man aber die nötige Informationen über die Arbeitsniederlegungen bekommen. Dazu eine wirklich heiße Empfehlung, die Webseite Streikradar.de. |
Stromstecker |
Der Eurostecker nach CEE 7/16 (z.B. beim Handy-Ladegerät) ist eine schuko-kompatible Steckervariante ohne Schutzkontakt. Hier sind die Stromkontakte im gleichen Abstand, aber dünner. Durch die dünneren Kontakte passt dieser Stecker auch in die alten italienischen Steckdosen. In Italien braucht man aber meistens einen Adapter für Schukostecker (wie üblicherweise bei Toaster, Föhn, Wasserkocher, etc. vorhanden). Teilweise verlangen die italienischen Steckdosen einen drei-pinnigen Stecker (alle drei in einer Reihe, der mittlere ist "Erde"). |
Telefonieren |
Die Landesvorwahl ist 0039. Danach folgt die Ortsvorwahl, dann kommt die Teilnehmernummer. Die Ortsvorwahl beginnt mit der 0 (das ist nichts Neues). Aber Achtung: Diese Null muss immer mitgewählt werden, sowohl wenn man im Land ist (also ohne Landesvorwahl) als auch wenn man vom Ausland anruft. Wenn man beispielsweise von irgendwo in Italien in Genua anruft, dann wählt man 010-xxxxxx. Wenn man vom Ausland anruft, dann wählt man 0030-010-xxxxxx. Die Null verschwindet also nicht. |
Booking.com
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Nützliche Telefonnummern |
112 ist die kostenlose Notrufnummer der „Carabinieri“. Der Service ist in mehreren Sprachen verfügbar.
113 ist die kostenlose Notrufnummer der italienischen Polizei für Meldungen bezüglich Diebstahl, Raub, Überfall, Schlägerei, etc.
115 ist die kostenlose Notrufnummer der Feuerwehr.
117 ist die kostenlose Notrufnummer der Finanzpolizei. Sinnvoll, wenn man z.B. keinen Steuerbeleg bekommen hat oder Meldungen über andere Bereiche machen möchte, wie Drogenhandel, Produktpiraterie, Geldfälschung oder Zollbetrug.
118 ist die kostenlose Rufnummer des Rettungsdienstes.
1515 ist die kostenlose Notrufnummer des staatlichen Forstdienstes, bei dem man beispielsweise Waldbrände melden kann.
1518 bietet zuverlässige Informationen zur Verkehrs- und Straßenlage in
ganz Italien.
1530. Die Küstenwache regelt und koordiniert die Schifffahrt, überwacht die ordentliche Abwicklung des Hafenbetriebs und garantiert die Seesicherheit.
803116 ist eine nur in Italien aktive, kostenlose Rufnummer des italienischen
Automobilclubs ACI. Dort kann man beispielsweise Pannenhilfe anfordern. |
WC-Benutzung in Autobahnraststätten |
Seit dem 1. Januar 2009 hat die „Autostrade per l'Italia S.p.A.“, die Verwaltungsgesellschaft der italienischen Autobahnen, den Pächtern der Autobahnraststätten entschieden verboten, im Toilettenbereich die sogenannten „piattini di cortesia“ (Höflichkeitstellerchen), eine unmissverständliche Aufforderung zum Trinkgeld geben, aufzustellen. Pächter riskieren, wenn sie sich nicht daran Halten, die Kündigung ihres Vertrages. Eine Toilettenfrau, die in einer „area di servizio“ der Brennerautobahn ein Trinkgeld angenommen hatte, wurde gekündigt. |
WC-Benutzung in Gaststätten |
Es herrscht (in Italien) die Überzeugung, dass ein Gaststätten- oder Barbetreiber die Toilette seines Lokals nicht nur seinen Kunden, sondern auch Nichtkunden zur Verfügung stellen muss. |
Um es klarzustellen: Das Gesetz schreibt nur vor, dass in den öffentlichen Räumlichkeiten eine Toilette zur Verfügung stehen muss. Ein Bewirtungsbetrieb muss also über ein standardmäßiges und funktionsfähiges Badezimmer verfügen, andernfalls kann eine Sanktion verhängt werden. Der Besitzer der Bar oder des Restaurants ist jedoch nicht verpflichtet, Zugang zu allen Personen zu gewähren. |
Tatsächlich gibt es aber in zahlreichen Gemeinden Verordnungen – die verständlicherweise von den Betreibern nicht gerne gesehen werden –, laut denen auch Nichtkunden die Toilette zur Verfügung stehen muss. Gerade in den bekannten Touristenorten ist es nicht selten, dass ganze Busladungen dieses Recht in Anspruch nehmen, ohne etwas zu konsumieren. Es ist nicht lange her, dass eine Polizeistreife in Bari (Apulien) dem Betreiber des „Caffè Ragno“ ein Bußgeld von 100 Euro aufbrummte, weil er ein Schild ausgestellt hatte, demnach „die Toilette nur den Gästen zur Verfügung stehe„. |
Solche Verordnungen zur „freien Toilettennutzung" gibt es in zahlreichen Gemeinden, z.B. in Rom. Aber immer mehr Gaststättenbetreiber wehren sich dagegen. In Florenz (Toskana) gab jetzt das regionale Verwaltungsgericht dem FIPE (Italienischen Verband der Gaststättenbetreiber) Recht. Laut diesem Urteil ist die Benutzung der Toiletten in einem öffentlichen Lokal eine „private“ Dienstleistung, die ausschließlich den Kunden des Lokals gewährt werden muss. Weitere Gemeinden folgten. |
In Widerspruch zu manchen individuellen Gemeinde-Verordnungen sieht außerdem ein neues Regionalgesetz der Region Latium die Bezahlung von Toiletten an öffentlichen Orten vor. Allerdings: „Wenn die Toilettebenutzung für Nicht-Kunden kostenpflichtig ist, muss deren Preis durch Anbringen eines geeigneten Schildes bekannt gemacht werden“. |
Dem Touristen ist zu empfehlen, nicht auf sein „Recht" – falls überhaupt vorhanden – zu bestehen und vor dem Gang zum WC zumindest ein Glas Mineralwasser an der Bar zu bestellen. |
Verbote |
In den letzten Jahren hat sich an der "lässigen" und "toleranten" Art der Italiener etwas geändert, zumindest auf behördlicher Seite. Durch eine steigende Zahl von "örtlichen Anordnungen" ist ein Berg von Verboten entstanden. Siehe dazu „Republik der Verbote“. |
Wildes Campen |
Rechtliche Lage: Auf gekennzeichneten Parkplätzen darf man mit dem Wohnmobil oder Auto eine Nacht lang stehen. Dies dient der Erholung und der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit. Aber Achtung: Leider ist es in Italien – vor allem in den Städten – nicht selten, dass in Wohnmobile eingebrochen wird. |
Wildcampen ist in Italien verboten. Dieses Verbot wird vor allem in der Nähe der Küste sowie in touristischen Gebieten strikt durchgesetzt. Es drohen hohe Bußgelder. Das Campen im Freien auf Privatgrundstücken ist mit Erlaubnis des Besitzers möglich. Es empfiehlt sich also, bei den Grundstückseigentümern anzufragen, ob sie etwas dagegen hätten, wenn man eine Nacht auf deren Grundstück nächtigt. Italiener sind freundlich und es kann durchaus geschehen, dass man von ihnen auf ein Glas Wein eingeladen wird. Entsprechend sollte man sich revanchieren. |
Komfortabler sind sowieso die Campingplätze. Anschlussmöglichkeiten sind dort immer vorhanden, wie auch sanitäre Anlagen und Spielmöglichkeiten für die Kleinen. Für jene, die gerne etwas exklusiver campieren, gibt es Anlagen, die mehr bieten als nur den Platz für das Wohnmobil. Man reist zwar mit dem eigenen Wohnmobil (bzw. Wohnwagen) an, kann aber modernste Sanitäranlagen nutzen, die eher an Wellness-Anlagen erinnern als an Sammelduschen. Solche Anlagen sind immer mehr im Kommen. Um eine zu nennen, kann beispielsweise Camping in Südtirol empfohlen werden. Dort kann man Premium-Camping buchen. |
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