Nützliches

Verkehrsbestimmungen in Italien

Gegen alle Klischees: Na­tür­lich gibt es auch in Ita­lien die ag­gres­siven Auto­fah­rer, die drän­geln und ris­kant fah­ren. Der Un­ter­schied zum deut­schen Ver­kehr liegt aber da­rin, dass in Ita­lien un­ter Au­to­fah­rern ei­ne ge­wis­se Läs­sig­keit und To­le­ranz herrscht. Die Ita­lie­ner fah­ren ei­ner­seits fre­cher, aber sie ge­hen aber auch (mit Aus­nah­men!) to­le­ran­ter mit der Fahr­wei­se der An­de­ren um. Ri­si­ken ge­hen sie ge­schickt aus dem Weg. Recht­ha­be­risch sind die Ita­lie­ner im All­ge­mei­nen nicht. .
Leider sind die Ordnungshüter (polizia stra­dale, vigili urbani) in Italien gar nicht lässig, und sei es auch nur deshalb, weil die Kassen der Ge­mein­den aufgefüllt werden müssen. Aber wenn man aufpasst und sich an die Regeln und Verbote Italiens hält, kann man die lan­gen Strecken trotzdem gut bewältigen.
Booking.com

Notrufnummern
112 Carabinieri
113 Polizia stradale (Verkehrspolizei)
115 Vigili del fuoco (Feuerwehr)
116 ACI (Pannenhilfe)
118 Pronto soccorso (Rettung)
1530 Soccorso in mare (Seenotrettungi)

Geschwindigkeitsbestimmungen

Geschwindigkeit
innerorts
außerorts
Pkw
50
90
Gespanne
50
70
Wohnmobile
< 3,5t
50
90
Wohnmobile
> 3,5t
50
80
Geschwindigkeit
Schnellstraße
Autobahn
Pkw
110
90 bei Regen
130
110 bei Regen
Gespanne
70
80
Wohnmobile
< 3,5t
110
130
Wohnmobile
> 3,5t
80
100
Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell vor zu schnellem Fahren. Gerade während der Reisezeit werden in Italien die Tempokontrollen und die Al­ko­hol­kontrollen erheblich verstärkt. Bei Ge­schwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen zwischen 22 und 7 Uhr wer­den um ein Drittel höhere Beträge erhoben.
MITFÜHRPFLICHT/ VORSCHRIFTEN
Ampeln (Semafori): In Italien gibt es eine Ampelphase weniger als in Deutschland, denn die Ampeln schalten von Rot direkt auf Grün, die Rot- Gelb-Phase entfällt also. Ab De­zem­ber 2017 wer­den in Ita­lien schritt­wei­se so­ge­nann­te Count­down-Am­peln ein­geführt. Bei diesen ist ein Sekundenzähler oberhalb des Grün- und Rotlichts angebracht, der anzeigt, wie viele Sekunden lang die Grün- bzw. Rotphase noch andauert.
Autobahn: Abschleppen auf der Autobahn, das Wenden, Rück­wärts­setzen und das unerlaubte Spurwechseln auf Auto­bahnauf- und -abfahrten ist ver­bo­ten und wird mit hohen Bußgeldern, bis hin zu Fahrverbot geahndet. Hierzu zählt auch das Wenden oder Rückwärtsfahren an einer Maut­stelle und den Autobahnausfahrten.
Autoversicherung: Selbstverständlich ist auch in Italien eine gül­tige Au­to­versicherung Pflicht. Und schon aus ei­ge­nem Interesse sollte man darauf achten, dass man eine solche besitzt. Empfehlenswert ist auch die Be­stä­ti­gung eines aus­rei­chen­den Ver­si­che­rungs­schutzes mit der Grünen Ver­si­cherungskarte.
Bußgelder: Italiens Straßen­ver­kehrs­ord­nung, der "Co­di­ce del­la Stra­da sieht dras­ti­sche Buß­gel­der für zahl­rei­che Ver­kehrs­sün­den vor. Au­to­fah­rer müs­sen bei Miss­ach­tung von Ver­kehrs­am­peln, der Vor­fahrt und des Ein­bahn­ver­kehrs und wei­te­ren Ver­stö­ßen sehr tief in die Ta­sche greifen. Aber selbst für Falsch­parken können die Bußgelder hoch ausfallen. Weil die Bußgelder nicht kon­stant bleiben, werden sie hier nicht weiter auf­ge­führt. Allein fürs Falschparken gibt es Strafzettel ab 40 Euro!
Bußgelder für Ausländer. Wer nach Italien mit dem Auto führt, ist gut beraten, sich bereits vorher über die Be­stim­mungen am Zielort ge­nau­es­tens zu informieren. Auch im Hotel sollte man bescheid sa­gen, dass man mit dem Auto an­rei­sen will. Denn gerade bei Park­ver­boten gerät man schnell in die Falle. Ab ei­ner Buß­geld­höhe von 70 Euro können mitt­lerweile Strafzettel aufgrund von Tem­po­ver­stö­ßen, Park­ver­boten oder an­de­ren Ver­kehrs­sün­den EU-weit (das heißt z.B., von deutschen Be­hörden ein­ge­trieben) werden. Siehe auch den Artikel von FOCUS ONLINE.
Mit Deut­schland und der Schweiz funktioniert die grenz­über­schreitende Aus­führ­ung auch ziemlich gut. Die italienische Behörde, die dem deutschen Ord­nungsamt entspricht, er­mit­telt beim Kraftfahrt­bun­des­amt in Flens­burg den Fahr­zeug­hal­ter und sendet ihm eine Zahlungsaufforderung wegen Ver­kehrs­ver­stö­ßen zu. Das kann Mo­na­te nach der Rückkehr aus dem Urlaub ge­sche­hen. Der Artikel 201 des "Nuovo codice della strada" schreibt allerdings vor, dass Ausländern der Buß­geld­bescheid innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden muss. Eine Art Verjährung, also! Die Zahlungs­auf­for­de­rung erfolgt auch bei Be­trägen, die kleiner als 70 € sind, dann wird die Strafe aber nicht von der deutschen Be­hörde eingetrieben. Es empfiehlt sich, die Zahlung an Ort und Stelle zu leis­ten. Italien hat übrigens ein Punktesystem für den Führerschein eingeführt, das auch für Ausländer gilt.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann es geschehen, dass man ge­stoppt und so­fort zur Kasse gebeten wird. Wer nicht zahlt, darf nicht weiter­fahren.
Außer den "klassischen" Ge­schwin­dig­keits­kontrollen gibt es noch ein sehr intelligentes Kontrollsystem: das so genannte "Tutor"-Kontrollsystem. Es kon­trol­liert nicht die Ge­schwin­dig­keit ei­nes Au­tos an ei­nem be­stimm­ten Punkt, son­dern er­mi­ttelt, durch meh­re­re auf­ei­nan­der­fol­gen­de Mes­sun­gen, die Durch­schnitts­ge­schwin­dig­keit ei­nes Au­tos auf ei­nem län­ge­ren Stre­cken­ab­schnitt. Die Iden­ti­fizierung der Fahrzeuge erfolgt anhand des Kfz-Kenn­zei­chens mit­tels auto­ma­ti­scher Num­mern­schild­er­ken­nung. Dort, wo ein solches Sys­tem in­stal­liert ist, wird es durch gro­ße An­zei­ge­ta­feln an­ge­zeigt. Tutor ist nicht im­mer ak­tiv, es ist so­gar eher aus- als ein­ge­schaltet. Man weiß allerdings nicht, an welchen Stunden.
Mit einem Euro-Kennzeichen wird in Italien (so wie übrigens in Österreich, der Schweiz und Frankreich) der "D"-Aufkleber nicht mehr benötigt.
Hintergrundfarbe der Verkehrsschilder: Reisende aus Deutschland und Österreich müssen sich umstellen, denn auf Italiens Autobahnen ist die Far­be der Verkehrsschilder Grün (wie in der Schweiz). Blau ist hingegen die Far­be für die Bundes- und Provinzstraßen, weiß für die Ortsschilder, Inner­orts­hin­wei­se und untergeordnete Straßen, braun für die Sehenswürdigkeiten.
Gurtpflicht: In Italien besteht An­schnall­pflicht auf allen Sitzplätzen. Der Fahrer ist theoretisch verpflichtet, das zu kontrollieren, und haftet für seine minderjährigen Beifahrer mit, im Falle eines Unfalls sogar für alle nicht angeschnallten Personen
Gurtpflicht für Hunde: Hunde müssen in Fahrzeugen grundsätzlich ange­gurtet werden. Bei Verstößen kann es zu einer Geldstrafe oder sogar einer Anzeige kommen. Für weitere Bestimmungen Thema „Mitnehmen von Hunden".
Handy: Das Telefonieren mit dem Handy ist während dem Fahren aus­schließ­lich mit einer Freisprecheinrichtung, bzw. mit Kopfhörern (Headset) erlaubt
Helmpflicht bei Motorrädern: Die Helm­pflicht gilt auch für Mofas und Mo­torroller. Bei Verletzung der Helmpflicht kann das Fahrzeug für 60 Tage be­schlagnahmt werden. Wenn man innerhalb von zwei Jahren ohne Helm er­tappt wird, können es sogar 90 Tage werden. Der Helm muss un­be­dingt das CE-Ge­neh­mi­gungs­zeichen haben.
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Ma­schi­nen bis zu 50 ccm Hubraum unterwegs sind, benötigen einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder.
Man sollte immer, besonders in Großstädten, auf Motorrad/Rollerfahrer achten. Diese drängeln sich gerne zwischen den Autos durch.
Kreisverkehr: Es gilt keine spezielle Re­ge­lung, somit gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), wenn nichts anderes durch Ver­kehrs­zei­chen geregelt ist, Rechts vor Links, also dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben. Dies gilt besonders, wenn sich an der Einleitung das Schild „Vorfahrt geben“ befindet. Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreis­ver­kehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist.
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten.
Nebel: Bei Nebel reduziert sich die zu­läs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit au­ßer­halb Ort­schaf­ten. Auf der Au­to­bahn gibt es spe­ziel­le Schil­der, die hel­fen, die Stär­ke des Ne­bels ba­sie­rend auf vi­suel­len In­di­ka­to­ren auf dem As­phalt zu be­wer­ten. Wenn nur ein Zeichen sichtbar ist, soll die Ge­schwin­dig­keit auf nicht mehr als 40 km/h ge­dros­selt wer­den, wenn man zwei Zeichen sieht nicht mehr als 60 km/h.
Die Nebelschlussleuchte darf aus­schließ­lich bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden.
Parken: Die farbigen Randstreifen und Schraffierungen haben eine Bedeu­tung: An weißen Bordsteinstreifen kann kostenlos geparkt werden, bei blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist es verboten. Laut Gesetz müssten zwar die gebührenfreien Parkplätze in ei­ner Zone mindestens 20% der Ge­samt­flä­che bean­spru­chen, lei­der hal­ten sich die Ge­mein­den kaum daran. Im in­ter­na­tio­na­len Ver­gleich steht Ita­lien an der Spitze, was die Ver­tei­lung von „Knöll­chen" betrifft. Allein für Verstöße gegen das Halteverbot werden in Italien jährlich 2,7 Millionen Strafzettel verteilt.
Promille-Grenze: Sie liegt in Italien bei 0,5 Promille. Laut ADAC wird bei einer Blut­al­ko­hol­kon­zen­tra­tion des Fah­rers von min­des­tens 1,5 Pro­mil­le in Ita­lien das Auto (bzw. Mo­tor­rad) ent­ei­gnet – sofern Fahrer und Ei­gen­tü­mer identisch sind. Lesen Sie dazu einen interessanten Artikel des Stern.
Spikes: Spikesreifen sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamt­ge­wicht vom 15.11. jeden Jahres bis 15.3. des Folgejahres erlaubt. Die höchst­zu­läs­sige Geschwindigkeit mit Spikes beträgt 50 km/h innerorts und 90 km/h au­ßer­orts. Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit aus­gerüstet sein, und die Fahrzeuge müssen hinten mit Schutzlappen versehen sein.
Strafen bezahlen: Italienische Strafzettel sollten keinesfalls ignoriert werden. Denn Strafen aus Italien können auch im europäischen Ausland zwangsweise eingetrieben werden – fünf Jahre lang und sogar bei der nächsten Einreise.
Tagfahrlichtpflicht: Mopeds und Motorräder müssen immer und überall mit Ab­blend­licht fahren. In Italien müssen Pkws und Lkws sowohl auf den Auto­bahnen als auch außer­halb der Ortschaften ganztägig das Ab­blend­licht ein­ge­schaltet haben. In schlecht beleuchteten Tunnels ist das Einschalten des Ab­blendlichts ebenso Pflicht. In der Stadt können Pkws mit Standlicht (oder ohne) fahren, wenn es die Lichtverhältnisse er­lau­ben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Ersatzlampenset dabei zu haben, auch wenn es in Italien nicht Pflicht ist.
Transport von Dachlasten: Dachträger für PKW und Transporter werden in Italien an­ders geregelt als in Deutschland und Österreich! Die Ladung darf um maximal 30% der Fahrzeuglänge überstehen, wobei Ladung generell nur nach hinten hinausragen darf. Nach vorne ist ein Ladungsüberstand unzu­läs­sig. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahr­zeug­ge­samtlänge hinten hinaussteht, muss eine viereckige, mit reflek­tie­rendem Ma­terial überzogene Tafel am Ende des vor­sprin­gen­den Ladungsteils angebracht werden. Sie muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein.
Überholen: Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen.
Verbandkasten: Verbandkasten-Pflicht entsprechend der EU-Richtlinie.
Verkehrsberuhigte Zone: Eine Zona a traffico limitato (ZTL) ist ei­ne Zo­ne mit beschränktem Verkehr, also ein Bereich, der in der Regel nur die Einfahrt für Fahrzeuge von An­woh­nern, für Lieferanten von Ge­schäf­ten und für Fahr­zeu­ge mit einer Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung erlaubt. Für nicht be­rech­tigte Fahrzeuge besteht entweder ein ge­ne­rel­les oder auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahr­ver­bot. Der Beginn einer ZTL ist anhand einer Be­schil­de­rung deutlich erkennbar. Die Zufahrt wird in größeren Städten meis­tens durch Videokameras überwacht.
Verkehrssünderkartei: Seit einiger Zeit gibt es auch in Italien ein Punk­tesystem und eine Ver­kehrs­sün­der­kartei. Sie gilt allerdings nur für Einheimische gilt, nicht für die Inhaber ausländischer Führerscheine.
Vorfahrt auf Bergstraßen: Alle Linienbusse genießen auf Pass- und Berg­straßen Vorfahrt, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren.
Warndreieck: Ein Warndreieck muss mit­geführt und bei einer Panne oder einem Unfall auch pflichtgemäß angewendet werden.
Warnwesten: In Italien gilt die Vorschrift, dass alle Autofahrer, die ihr Fahr­zeug auf Autobahnen oder sonstigen außerörtlichen Straßen verlassen (z.B. wegen einer Panne oder eines Unfalls) eine reflektierende Warnwes­te oder reflektierende Ho­sen­träger tragen. Die Weste oder die Hosenträger müssen nicht den für in Italien zugelassenen Kfz geltenden Vor­schriften entsprechen. Radfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie nachts außerhalb des Ortsgebiets oder durch einen Tunnel fahren.
Winterreifen: Bei winterlicher Witterung kann für einzelne Strecken die Nut­zung von Winterreifen oder Schneeketten vor­ge­schrieben werden. Im Aostatal gilt vom 15. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht. In der Provinz Mailand sind von 15. November bis zum 31. März Winterreifen für alle Fahrzeuge vor­ge­schrie­ben, unabhängig von den kon­kre­ten Wetter­be­dingungen. Bei ent­spre­chenden Witterungsverhältnissen kann die Ver­ord­nung auch früher in Kraft treten oder verlängert werden. Sie wird auf Schildern angezeigt.
Zebrastreifen: Achtung! Zebrastreifen werden in Italien von den Auto­fahr­ern leider sehr oft ignoriert. Da wird nicht verlangsamt, wenn jemand über die Straße geht. Auch beim Abbiegen werden die Zebrastreifen kaum be­ach­tet. Vertrauen Sie deshalb als Fußgänger nicht darauf, dass Sie ein Auto­fahrer über die Straße gehen lässt, obwohl es die Verkehrs­ord­nung von ihm ver­langt. Blickkontakt wird empfohlen.
BESONDERE VERKEHRSSCHILDER
Deviazione = Umleitung
Rallentare = Langsam fahren
Sbarrato = Gesperrt
Senso unico = Einbahnstraße
Tenere la destra = Rechts fahren
Tutte le direzioni = alle Richtungen
Zona traffico limitato = Verkehrsberuhigte Zone
Zona di silenzio = Hupverbot
Weitere nützliche Begriffe.

GELTUNG DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE
Laut einer EU-Führerscheinrichtlinie müssen sämtliche bisher gültige Führerschein-Dokumente (auch aus der ehemaligen DDR) in den an­deren EU-Staaten anerkannt werden.
 
 
Verkehsbestim­mun­gen in Europa
talien, Italia: Straßen- und Freizeitkarte mit Touristischen Straßen, Highlights der Region und digitalem Ortsregister. 1:750 000
Italien: Straßen- und Frei­zeit­kar­te mit Tou­ris­ti­schen Stra­ßen, High­lights der Re­gion und di­gi­ta­lem Ortsregister.