Geschichte | | Essen/ | | Regionale Küche | | Film/Medien | | Literatur/Presse | ||
Landschaften | | Trinken | | Persönlichkeiten | | Nützliches | | Wissenswertes | ||
Sprache | | Musik | | Kunst/Architektur | | H O M E | | |
Verkehrsbestimmungen in Italien |
||||||||||||||||||
Gegen alle Klischees: Natürlich gibt es auch in Italien die aggressiven Autofahrer, die drängeln und riskant fahren. Der Unterschied zum deutschen Verkehr liegt aber darin, dass in Italien unter Autofahrern eine gewisse Lässigkeit und Toleranz herrscht. Die Italiener fahren einerseits frecher, aber sie gehen aber auch (mit Ausnahmen!) toleranter mit der Fahrweise der Anderen um. Risiken gehen sie geschickt aus dem Weg. Rechthaberisch sind die Italiener im Allgemeinen nicht. . Leider sind die Ordnungshüter (polizia stradale, vigili urbani) in Italien gar nicht lässig, und sei es auch nur deshalb, weil die Kassen der Gemeinden aufgefüllt werden müssen. Aber wenn man aufpasst und sich an die Regeln und Verbote Italiens hält, kann man die langen Strecken trotzdem gut bewältigen. |
||||||||||||||||||
Booking.com | ||||||||||||||||||
Notrufnummern |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
Geschwindigkeitsbestimmungen |
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
|
||||||||||||||||||
Der Automobil-Club warnt Autourlauber generell vor zu schnellem Fahren. Gerade während der Reisezeit werden in Italien die Tempokontrollen und die Alkoholkontrollen erheblich verstärkt. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 22 und 7 Uhr werden um ein Drittel höhere Beträge erhoben. | ||||||||||||||||||
MITFÜHRPFLICHT/ VORSCHRIFTEN | ||||||||||||||||||
Ampeln (Semafori): In Italien gibt es eine Ampelphase weniger als in Deutschland, denn die Ampeln schalten von Rot direkt auf Grün, die Rot- Gelb-Phase entfällt also. Ab Dezember 2017 werden in Italien schrittweise sogenannte Countdown-Ampeln eingeführt. Bei diesen ist ein Sekundenzähler oberhalb des Grün- und Rotlichts angebracht, der anzeigt, wie viele Sekunden lang die Grün- bzw. Rotphase noch andauert. | ||||||||||||||||||
Autobahn: Abschleppen auf der Autobahn, das Wenden, Rückwärtssetzen und das unerlaubte Spurwechseln auf Autobahnauf- und -abfahrten ist verboten und wird mit hohen Bußgeldern, bis hin zu Fahrverbot geahndet. Hierzu zählt auch das Wenden oder Rückwärtsfahren an einer Mautstelle und den Autobahnausfahrten. | ||||||||||||||||||
Autoversicherung: Selbstverständlich ist auch in Italien eine gültige Autoversicherung Pflicht. Und schon aus eigenem Interesse sollte man darauf achten, dass man eine solche besitzt. Empfehlenswert ist auch die Bestätigung eines ausreichenden Versicherungsschutzes mit der Grünen Versicherungskarte. | ||||||||||||||||||
Bußgelder: Italiens Straßenverkehrsordnung, der "Codice della Strada sieht drastische Bußgelder für zahlreiche Verkehrssünden vor. Autofahrer müssen bei Missachtung von Verkehrsampeln, der Vorfahrt und des Einbahnverkehrs und weiteren Verstößen sehr tief in die Tasche greifen. Aber selbst für Falschparken können die Bußgelder hoch ausfallen. Weil die Bußgelder nicht konstant bleiben, werden sie hier nicht weiter aufgeführt. Allein fürs Falschparken gibt es Strafzettel ab 40 Euro! | ||||||||||||||||||
Bußgelder für Ausländer. Wer nach Italien mit dem Auto führt, ist gut beraten, sich bereits vorher über die Bestimmungen am Zielort genauestens zu informieren. Auch im Hotel sollte man bescheid sagen, dass man mit dem Auto anreisen will. Denn gerade bei Parkverboten gerät man schnell in die Falle. Ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro können mittlerweile Strafzettel aufgrund von Tempoverstößen, Parkverboten oder anderen Verkehrssünden EU-weit (das heißt z.B., von deutschen Behörden eingetrieben) werden. Siehe auch den Artikel von FOCUS ONLINE. | ||||||||||||||||||
Mit Deutschland und der Schweiz funktioniert die grenzüberschreitende Ausführung auch ziemlich gut. Die italienische Behörde, die dem deutschen Ordnungsamt entspricht, ermittelt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg den Fahrzeughalter und sendet ihm eine Zahlungsaufforderung wegen Verkehrsverstößen zu. Das kann Monate nach der Rückkehr aus dem Urlaub geschehen. Der Artikel 201 des "Nuovo codice della strada" schreibt allerdings vor, dass Ausländern der Bußgeldbescheid innerhalb von 360 Tagen zugestellt werden muss. Eine Art Verjährung, also! Die Zahlungsaufforderung erfolgt auch bei Beträgen, die kleiner als 70 € sind, dann wird die Strafe aber nicht von der deutschen Behörde eingetrieben. Es empfiehlt sich, die Zahlung an Ort und Stelle zu leisten. Italien hat übrigens ein Punktesystem für den Führerschein eingeführt, das auch für Ausländer gilt. | ||||||||||||||||||
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen kann es geschehen, dass man gestoppt und sofort zur Kasse gebeten wird. Wer nicht zahlt, darf nicht weiterfahren.
Außer den "klassischen" Geschwindigkeitskontrollen gibt es noch ein sehr intelligentes Kontrollsystem: das so genannte "Tutor"-Kontrollsystem. Es kontrolliert nicht die Geschwindigkeit eines Autos an einem bestimmten Punkt, sondern ermittelt, durch mehrere aufeinanderfolgende Messungen, die Durchschnittsgeschwindigkeit eines Autos auf einem längeren Streckenabschnitt. Die Identifizierung der Fahrzeuge erfolgt anhand des Kfz-Kennzeichens mittels automatischer Nummernschilderkennung. Dort, wo ein solches System installiert ist, wird es durch große Anzeigetafeln angezeigt. Tutor ist nicht immer aktiv, es ist sogar eher aus- als eingeschaltet. Man weiß allerdings nicht, an welchen Stunden. |
||||||||||||||||||
Mit einem Euro-Kennzeichen wird in Italien (so wie übrigens in Österreich, der Schweiz und Frankreich) der "D"-Aufkleber nicht mehr benötigt. | ||||||||||||||||||
Hintergrundfarbe der Verkehrsschilder: Reisende aus Deutschland und Österreich müssen sich umstellen, denn auf Italiens Autobahnen ist die Farbe der Verkehrsschilder Grün (wie in der Schweiz). Blau ist hingegen die Farbe für die Bundes- und Provinzstraßen, weiß für die Ortsschilder, Innerortshinweise und untergeordnete Straßen, braun für die Sehenswürdigkeiten. | ||||||||||||||||||
Gurtpflicht: In Italien besteht Anschnallpflicht auf allen Sitzplätzen. Der Fahrer ist theoretisch verpflichtet, das zu kontrollieren, und haftet für seine minderjährigen Beifahrer mit, im Falle eines Unfalls sogar für alle nicht angeschnallten Personen | ||||||||||||||||||
Gurtpflicht für Hunde: Hunde müssen in Fahrzeugen grundsätzlich angegurtet werden. Bei Verstößen kann es zu einer Geldstrafe oder sogar einer Anzeige kommen. Für weitere Bestimmungen Thema „Mitnehmen von Hunden". | ||||||||||||||||||
Handy: Das Telefonieren mit dem Handy ist während dem Fahren ausschließlich mit einer Freisprecheinrichtung, bzw. mit Kopfhörern (Headset) erlaubt | ||||||||||||||||||
Helmpflicht bei Motorrädern: Die Helmpflicht gilt auch für Mofas und Motorroller. Bei Verletzung der Helmpflicht kann das Fahrzeug für 60 Tage beschlagnahmt werden. Wenn man innerhalb von zwei Jahren ohne Helm ertappt wird, können es sogar 90 Tage werden. Der Helm muss unbedingt das CE-Genehmigungszeichen haben. | ||||||||||||||||||
Jugendliche Mopedfahrer zwischen 14 und 18 Jahren, die in Italien mit kleinen Maschinen bis zu 50 ccm Hubraum unterwegs sind, benötigen einen eigenen Führerschein für Leichtkrafträder. | ||||||||||||||||||
Man sollte immer, besonders in Großstädten, auf Motorrad/Rollerfahrer achten. Diese drängeln sich gerne zwischen den Autos durch. | ||||||||||||||||||
Kreisverkehr: Es gilt keine spezielle Regelung, somit gilt im Kreisverkehr (Rotatoria), wenn nichts anderes durch Verkehrszeichen geregelt ist, Rechts vor Links, also dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge Vorfahrt vor den sich bereits im Kreisverkehr befindlichen Fahrzeugen haben. Dies gilt besonders, wenn sich an der Einleitung das Schild „Vorfahrt geben“ befindet. Diese Grundsätze werden jedoch in der Praxis nicht immer beachtet, so dass am und im Kreisverkehr in Italien erhöhte Vorsicht angezeigt ist. | ||||||||||||||||||
Motorräder bis 149 ccm sind auf Autobahnen verboten. | ||||||||||||||||||
Nebel:
Bei Nebel reduziert sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb Ortschaften. Auf der Autobahn gibt es spezielle Schilder, die helfen, die Stärke des Nebels basierend auf visuellen Indikatoren auf dem Asphalt zu bewerten. Wenn nur ein Zeichen sichtbar ist, soll die Geschwindigkeit auf nicht mehr als 40 km/h gedrosselt werden, wenn man zwei Zeichen sieht nicht mehr als 60 km/h.
Die Nebelschlussleuchte darf ausschließlich bei Sichtweiten unter
50 m eingeschaltet werden. |
||||||||||||||||||
Parken: Die farbigen Randstreifen und Schraffierungen haben eine Bedeutung: An weißen Bordsteinstreifen kann kostenlos geparkt werden, bei blauen Streifen ist das Parken gebührenpflichtig und an schwarz-gelben Streifen ist es verboten. Laut Gesetz müssten zwar die gebührenfreien Parkplätze in einer Zone mindestens 20% der Gesamtfläche beanspruchen, leider halten sich die Gemeinden kaum daran. Im internationalen Vergleich steht Italien an der Spitze, was die Verteilung von „Knöllchen" betrifft. Allein für Verstöße gegen das Halteverbot werden in Italien jährlich 2,7 Millionen Strafzettel verteilt. | ||||||||||||||||||
Promille-Grenze: Sie liegt in Italien bei 0,5 Promille. Laut ADAC wird bei einer Blutalkoholkonzentration des Fahrers von mindestens 1,5 Promille in Italien das Auto (bzw. Motorrad) enteignet – sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Lesen Sie dazu einen interessanten Artikel des Stern. | ||||||||||||||||||
Spikes: Spikesreifen sind bei Fahrzeugen bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht vom 15.11. jeden Jahres bis 15.3. des Folgejahres erlaubt. Die höchstzulässige Geschwindigkeit mit Spikes beträgt 50 km/h innerorts und 90 km/h außerorts. Bei Verwendung von Spikesreifen müssen alle Räder damit ausgerüstet sein, und die Fahrzeuge müssen hinten mit Schutzlappen versehen sein. | ||||||||||||||||||
Strafen bezahlen: Italienische Strafzettel sollten keinesfalls ignoriert werden. Denn Strafen aus Italien können auch im europäischen Ausland zwangsweise eingetrieben werden – fünf Jahre lang und sogar bei der nächsten Einreise. | ||||||||||||||||||
Tagfahrlichtpflicht: Mopeds und Motorräder müssen immer und überall mit Abblendlicht fahren. In Italien müssen Pkws und Lkws sowohl auf den Autobahnen als auch außerhalb der Ortschaften ganztägig das Abblendlicht eingeschaltet haben. In schlecht beleuchteten Tunnels ist das Einschalten des Abblendlichts ebenso Pflicht. In der Stadt können Pkws mit Standlicht (oder ohne) fahren, wenn es die Lichtverhältnisse erlauben. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, einen Ersatzlampenset dabei zu haben, auch wenn es in Italien nicht Pflicht ist. | ||||||||||||||||||
Transport von Dachlasten: Dachträger für PKW und Transporter werden in Italien anders geregelt als in Deutschland und Österreich! Die Ladung darf um maximal 30% der Fahrzeuglänge überstehen, wobei Ladung generell nur nach hinten hinausragen darf. Nach vorne ist ein Ladungsüberstand unzulässig. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz-Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinten hinaussteht, muss eine viereckige, mit reflektierendem Material überzogene Tafel am Ende des vorspringenden Ladungsteils angebracht werden. Sie muss mindestens 50 x 50 cm messen und rot-weiß schraffiert sein. | ||||||||||||||||||
Überholen: Das Überholen ist vor und auf Bahnübergängen verboten. Straßenbahnen dürfen rechts nicht überholt werden, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. | ||||||||||||||||||
Verbandkasten: Verbandkasten-Pflicht entsprechend der EU-Richtlinie. | ||||||||||||||||||
Verkehrsberuhigte Zone: Eine Zona a traffico limitato (ZTL) ist eine Zone mit beschränktem Verkehr, also ein Bereich, der in der Regel nur die Einfahrt für Fahrzeuge von Anwohnern, für Lieferanten von Geschäften und für Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Für nicht berechtigte Fahrzeuge besteht entweder ein generelles oder auf bestimmte Tageszeiten beschränktes Fahrverbot. Der Beginn einer ZTL ist anhand einer Beschilderung deutlich erkennbar. Die Zufahrt wird in größeren Städten meistens durch Videokameras überwacht. | ||||||||||||||||||
Verkehrssünderkartei: Seit einiger Zeit gibt es auch in Italien ein Punktesystem und eine Verkehrssünderkartei. Sie gilt allerdings nur für Einheimische gilt, nicht für die Inhaber ausländischer Führerscheine. | ||||||||||||||||||
Vorfahrt auf Bergstraßen: Alle Linienbusse genießen auf Pass- und Bergstraßen Vorfahrt, unabhängig davon, ob sie berg- oder talwärts fahren. | ||||||||||||||||||
Warndreieck: Ein Warndreieck muss mitgeführt und bei einer Panne oder einem Unfall auch pflichtgemäß angewendet werden. | ||||||||||||||||||
Warnwesten: In Italien gilt die Vorschrift, dass alle Autofahrer, die ihr Fahrzeug auf Autobahnen oder sonstigen außerörtlichen Straßen verlassen (z.B. wegen einer Panne oder eines Unfalls) eine reflektierende Warnweste oder reflektierende Hosenträger tragen. Die Weste oder die Hosenträger müssen nicht den für in Italien zugelassenen Kfz geltenden Vorschriften entsprechen. Radfahrer sind verpflichtet, eine Warnweste zu tragen, wenn sie nachts außerhalb des Ortsgebiets oder durch einen Tunnel fahren. | ||||||||||||||||||
Winterreifen: Bei winterlicher Witterung kann für einzelne Strecken die Nutzung von Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben werden. Im Aostatal gilt vom 15. November bis 15. April eine Winterreifenpflicht. In der Provinz Mailand sind von 15. November bis zum 31. März Winterreifen für alle Fahrzeuge vorgeschrieben, unabhängig von den konkreten Wetterbedingungen. Bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kann die Verordnung auch früher in Kraft treten oder verlängert werden. Sie wird auf Schildern angezeigt. | ||||||||||||||||||
Zebrastreifen: Achtung! Zebrastreifen werden in Italien von den Autofahrern leider sehr oft ignoriert. Da wird nicht verlangsamt, wenn jemand über die Straße geht. Auch beim Abbiegen werden die Zebrastreifen kaum beachtet. Vertrauen Sie deshalb als Fußgänger nicht darauf, dass Sie ein Autofahrer über die Straße gehen lässt, obwohl es die Verkehrsordnung von ihm verlangt. Blickkontakt wird empfohlen. | ||||||||||||||||||
BESONDERE VERKEHRSSCHILDER | ||||||||||||||||||
Deviazione = Umleitung | ||||||||||||||||||
Rallentare = Langsam fahren | ||||||||||||||||||
Sbarrato = Gesperrt | ||||||||||||||||||
Senso unico = Einbahnstraße | ||||||||||||||||||
Tenere la destra = Rechts fahren | ||||||||||||||||||
Tutte le direzioni = alle Richtungen | ||||||||||||||||||
Zona traffico limitato = Verkehrsberuhigte Zone | ||||||||||||||||||
Zona di silenzio = Hupverbot | ||||||||||||||||||
Weitere nützliche Begriffe. | ||||||||||||||||||
GELTUNG DEUTSCHER FÜHRERSCHEINE | ||||||||||||||||||
Laut einer EU-Führerscheinrichtlinie müssen sämtliche bisher gültige Führerschein-Dokumente (auch aus der ehemaligen DDR) in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. | ||||||||||||||||||