Wissenswertes

Guardia di Finanza (Finanzpolizei)

Eine der nationalen Po­li­zei­trup­pen Ita­liens ist die Guar­dia di Fi­nan­za, eine mi­li­tä­risch or­ga­ni­sier­te Fi­nanz­po­li­zei, die dem Mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Fi­nan­zen un­ter­steht und für die Be­kämp­fung der Wir­tschafts­kri­mi­na­li­tät zu­stän­dig ist. Sie ist vor allem auch auch im Bereich Steuer- und Zoll­fahn­dung tätig. Die Guardia di Finanza ist für die Be­kämpfung des gesamten Spektrums der Wirt­schafts­kri­mi­na­lität zuständig (Be­trug, Dro­gen­han­del, Geld­fäl­schung, Geld­wä­sche, ille­ga­les Glücks­spiel, Pro­dukt­pi­raterie, Schmuggel, Schwarz­ar­beit, Steuerhinterziehung, un­lau­terer Wettbewerb, organisierte Wirtschafts­kri­mi­na­li­tät, Wucher, Ur­he­ber­rechtsverletzung, Terrorismusfinanzierung etc.).

Die Polizeikräfte der Guardia di Fi­nan­za werden wegen deren Flam­men­em­blems im allg. Sprach­ge­brauch auch als Fiamme Gialle (Gelbe Flammen) bezeichnet.
Zu unterscheiden ist besonders die allgemeine Steuer- und Zollverwaltung (Agenzia delle Entrate, Agenzia delle Dogane) und die separate Steuer- und Zollfahndung, die in der Guardia di Finanza zu­sam­men­gefasst ist. Eine der Hauptaufgaben liegt in der Überwachung der Zollgrenze. Damit nimmt die G.d.F. auch Aufgaben des all­ge­mei­nen Grenz­schut­zes wahr. We­gen der lan­gen Küs­ten­linie Italiens verfügt die Guardia di Finanza über eine große Flotte an bewaffneten Patrouillenbooten und Hub­schrau­bern, sowie über einige See­aufklärungsflugzeuge.
Guardia di Finanza
Im Verteidigungsfall können diese Kräfte als in­te­gra­ler Bestandteil der Streit­kräfte ver­wen­det wer­den. Zu­sam­men mit der Po­lizei und den Ca­ra­bi­nie­ri kann sie auf Wei­sun­gen des Innenministeriums auch allgemeine Polizei­auf­ga­ben übernehmen.
Die Notrufnummer der Guardia di Finanza ist 117.

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1991 verhaftete die G.d.F. einen Oli­ven­öl­pro­du­zenten aus Süditalien, der etliche Schiffsla­dungen türkischen Hasel­nussöls als griechi­sches Olivenöl aus­gezeichnet, es mit billi­gem Speiseöl aus Italien vermischt und schließ­lich als „Extra Vergine" verkauft hatte.
2006: Bei einem „Blitz" („Blitz“ werden Poli­zei­razzien auf Neu­ita­lienisch ge­nannt) be­schlag­nahm­te die Guardia di Finanza in einer Falschmünzerei in Neapel den Prägekopf eines 50-Cent-Stücks mit italienischer Rückseite sowie die Ausrüstung zum Herstellen von Ein- und Zwei-Euro-Münzen.
2009: Im Getriebe des PKWs eines jungen Mannes aus Belgien wurde kurz nach der Grenze am Brenner bei einer Kontrolle der Guardia di Fi­nan­za Kokain im Wert von einer halben Million Euro ge­fun­den. Der Mann musste mit acht bis 22 Jahre Haft rechnen.

Seit 2009: Die Grenzübergänge zur Schweiz werden von der G.d.F. rund um die Uhr mittels speziellen Infrarotkameras überwacht, um illegale Geld­transporteure zu erwischen. Die Kameras re­gis­trieren die Nummern­schil­der von Italienern, die in die Schweiz einreisen. Ein zentraler Computer wertet die Daten aus. Bei Personen, die von der G.d.F. der Steuerhinterziehung oder an­derer Finanzdelikte verdächtigt werden, löst der Computer automatisch Alarm aus.

2012: In dieser Zeit der Schuldenkrise wurden die Kontrollen durch die Fi­nanz­polizei erheblich verstärkt. In Cortina d'Ampezzo, in Portofino und in Rom wurden vor kurzem um­fangreiche Razzien durch die G.d.F. durch­ge­führt. Während Fahnder in Zivil die Aus­ga­be der „ricevute fiscali (*) in den Bars und Restaurants kon­trol­lier­ten, kümmerten sich weitere Agenten in Uniform um Schwarzarbeit und Produkt­fälschung. Es wurden Läden und kleine Un­ter­neh­men kontrolliert, aber auch Luxusgeschäfte und edle Restaurants über­prüft, Yachten und Edel­ka­rossen. Jetzt muss mancher Ita­lie­ner erklären, wie er sich – bei einem deklarierten Jah­res­ein­kom­men von 20.000 € – manchen Luxus leisten kann.

(*) Die „ricevuta fiscale" (R.F.), ist ein Kassenbon, zu dem die Re­stau­rant­inhaber verpflichtet sind. Die R.F. wurde eingeführt, um die Steuer­hin­ter­ziehung in Gren­zen zu halten. So kann es einem Kunden eines Res­tau­rants leicht ge­schehen, dass er von einem Steuerfahnder der Guardia di Finanza in Zivil danach gefragt wird. Und wenn er die R. nicht vorzeigen kann, ist eine Strafe fällig - für den Kunden und den Inhaber des Lokals
 
 
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