Italian Sounding |
Man findet sie in jedem Lebensmittelladen und in jedem Supermarkt: Produkte, die „italienisch“ aussehen. Auf den Verpackungen ist die italienische Flagge zu sehen, häufig ist auch das Wort „italiano“ in irgend einem Zusammenhang zu lesen. Der Produktname klingt selbstverständlich italienisch, Abbildungen von italienischen Landschaften zieren die Verpackung oder irgend etwas, was eine Assoziation zu Italien erzeugt. Und das, obwohl die Produkte nicht unbedingt aus Italien stammen. |
Der Konsument wird so in die Irre geführt. Es ist statistisch erwiesen, dass 99 % potentieller Käufer zugreifen, weil sie denken, es seien Produkte aus Italien. |
Falls auf der Verpackung im Kleingedruckten „hergestellt in Deutschland“ zu Lesen ist, ist der Konsument mit einer Maskerade konfrontiert, die nur dazu dient, Produkte besser zu vermarkten. Dieses Phänomen wird, Italian Sounding genannt und trifft vor allem auf Lebensmittel zu, findet sich aber auch im Mode- und Designsektor. Es ist ein vorgetäuschtes Made in Italy. Nirgendwo auf der Welt wird so viel „Mozzarella“ produziert wie in Deutschland, um nur ein Beispiel zu nennen. |
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BEISPIEL: Das folgende Produkt täuscht zwar nicht vor, ein Made-in-Italy-Produkt zu sein – die Herkunftsangabe ist korrekt –, aber der Name „Bella Pasta“ möchte diesen Eindruck erwecken. Ein Name übrigens, der in italienischen Ohren so falsch und lächerlich klingt wie es die Namen „Schönes Bratwurst“ oder „Gut Kraut“ bei einem traditionellen deutschen Produkt wären. |
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In den letzten Jahren haben die italienischen Agrar- und Lebensmittelexporte deutlich zugenommen und 2018 einen Wert von 41,8 Milliarden erreicht. Die USA und Kanada gehören ebenfalls zu den zehn wichtigsten Exportdestinationen. Laut Coldiretti ist der Umsatz pseudo-italienischer Lebensmittel in den letzten zehn Jahren in der Welt um 70% auf über 100 Milliarden Euro gestiegen, was dem Dreifachen des Wertes der italienischen Lebensmittelexporte entspricht. |
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BUCHTIPP: |
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Geschützte Ursprungsbezeichnungen bei Lebensmitteln: Wie kann die einheimische Landwirtschaft in Zeiten globalen Handels überleben? Wie lassen sich die typischen Eigenschaften eines Weins oder Fleischprodukts bestimmen? Wie können sich die Produzenten gegen Nachahmungen verteidigen? |
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Die im Ausland am meisten nachgeahmten Produkte sind Saucen, Öl, Tomaten, Wein, Käse, Salami und Fertiggerichte. Am stärksten von dem Phänomen der Nachahmung betroffen sind hauptsächlich DOP- und IGP-Produkte. Italian Sounding betrifft 97% der Nudelsaucen, 94% der Konserven in Öl und Essig, 76% der Tomatenkonserven und 15% der Käsesorten. |
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BEISPIEL: Ähnlicher Fall wie bei der Pasta: korrekte Herkunftsangabe, aber mit der verlockenden italienischen Bezeichnung „Prosciutto cotto“. Alles im Rahmen der Gesetze, Ob es geschmackliche Ähnlichkeiten gibt, sei dahingestellt. |
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Ein weiteres Beispiel für „Italien Sounding “ ist der Aceto Balsamico. Zahlreiche deutsche Hersteller bezeichnen ihren Essiig mit diesem Namen, statt ihn (beispielsweise) „Balsamessig“ zu nennen. |
Italienische Hersteller verlangten deshalb vor Gericht die Entfernung der Bezeichnung „Balsamico“ von deutschem Essig. Der Europäische Gerichtshof entschied aber das die Namen „Balsamico“ und „Aceto“ als Gattungsbezeichnungen nicht geschützt sind. Der Begriff „Aceto Balsamico“ stellt als Teil der geschützten geographischen Angabe „Aceto Balsamico di Modena“ lediglich eine Gattungsbezeichnung dar. Geschützt ist somit lediglich die Bezeichnung als Ganzes. |
Ähnliche Beispiele gibt es zum Leidwesen italienischer Produzenten sehr viele. So ist der Name Mozzarella nicht geschützt (wohl aber die Bezeichnung Mozzarella di Bufala Campana). Außerhalb Italiens gezüchtete San-Marzano-Tomaten dürfen siesen Namen tragen (nicht aber Pomodoro di San Marzano dell'agro sarnese nocerino). Alle Pasta-Namen (Spaghetti, Fusilli, Penne, Paccheri, maltagliati, etc.) gelten auch nur als Gattungsbezeichnung und sind somit frei verwendbar. |
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Man muss also das Thema Italian Sounding vom Thema Produktfälschung trennen, bzw. von der Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums wie Markenrechten. Kein anderes EU-Land hat so viele Lebensmittel mit dem EU-Siegel „Geschützte Ursprungsbezeichnung“ wie Italien. Dieses Label soll regionale Köstlichkeiten vor Lebensmittel-Piraten schützen. |
Zu den 823 Produkten in Italien gehören Wein aus Chianti und Schinken aus Parma genauso wie unbekanntere Produkte, wie Linsen aus Norcia in Umbrien oder Basilikum aus Genua. Man kann nicht einfach Wein irgendwo in Europa herstellen und ihn Prosecco nennen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. |
De Chinesen produzieren zwar einen Parmaschinken (dazu gründeten sie kurzerhand eine Siedlung namens „Parma“), aber das reicht nicht, um es in der Eu vertreiben zu dürfen, denn das strenge EU-Siegel schreibt vor, dass das Fleisch aus Provinzen in Nord- und Mittelitalien kommen muss. |
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Zwischen Italian Sounding und der direkten Produktfälschung gib es den Graubereich der Irreführung (die Gesamtaufmachung eines Lebensmittels darf nicht über dessen Herkunft täuschen) und des unlauteren Wettbewerbs. |
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2015 gründeten die zwei italienischen Handelskammern in Deutschland und der italienische Landwirtschaftsverband Confagricoltura in Rom den Verein Italian Sounding, um Made in Italy auf dem deutschen Markt zu schützen. |
Eine der wichtigen Aufgaben des Vereins ist, gegen irreführende Werbung und unlauteren Wettbewerb konsequent vorzugehen. Italian Sounding will nicht nur vor Gericht für die Authentizität italienischer Produkte kämpfen, sondern mit Marktanalysen, Veröffentlichungen und Öffentlichkeitsarbeit die deutschen Verbraucher für dieses italienische Anliegen sensibilisieren. |
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FEINKOST-SPEZIALITÄTEN: Der Präsentkorb ist eine Zusammenstellung der besten italienischen Delikatessen nach den originalen Rezepturen des Familienunternehmens Gepp’s. |
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Auf der Lebensmittelmesse ANUGA schlug 2015 der Verein zum ersten Mal zu. Einem ägyptischen Pasta-Hersteller wurde vom Landgericht Köln verboten, in Deutschland die Bezeichnung „Milano“ und „San Remo“ zu verwenden, weil das Produkt nicht in Italien hergestellt worden war und somit die Produktbezeichnung nicht im Sinne des Wettbewerbsrechts, sondern irreführend war. |
Auch Lidl bekam Ärger, weil die Focaccia-Verpackung eines holländischen Unternehmens mit der Eigenschaft „italienisch“ in Lidl-Läden beworben und verkauft wurde. |
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Neben den geschützten Produktnamen von Produkten mit geschützter geographischern Angabe gibt es bereits EU-Vorschriften für eine obligatorische Ursprungskennzeichnung für mehrere Agrarerzeugnisse, u.a. für Honig, Obst, Gemüse, unverarbeiteten Fisch, Olivenöl, Wein, Eier und Rindfleisch. Zudem ist die Herkunftskennzeichnung bei vorverpacktem (frischem, gekühltem oder gefrorenem) Fleisch (Schwein, Schaf, Ziege, Geflügel) bereits verpflichtend. Das gilt jedoch nicht für Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnisse, so z.B.. nicht für Wurst und nicht für verarbeitetes Fleisch, das als Zutat in Lebensmitteln verwendet wird. Da gibt es noch viel zu tun! |
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